![betreuung-entlastung2](https://www.pflegedienst-rabe.de/wp-content/uploads/2023/05/betreuung-entlastung2.jpg)
Betreuungs- und Entlastungsangebote
Diese Leistungen können nur durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Ab 2017 gibt es hierfür einen einheitlichen Betrag von 125€ monatlich für Klienten mit Pflegegrad 1-5.
Diese Kostenerstattung kann
- zur ergänzenden Finanzierung der Kurzzeit- oder Tagespflege
- für hauswirtschaftliche Leistungen
- für Anleitung und Betreuung bei Demenz oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- für Unterstützung bei Formalitäten, Arztbesuche ect.
- für Begleitung bei Aktivitäten im- und außer Haus
genutzt werden.