Betreuungs- und Entlastungsangebote
Diese Leistungen können nur durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Ab 2017 gibt es hierfür einen einheitlichen Betrag von 125€ monatlich für Klienten mit Pflegegrad 1-5.
Diese Kostenerstattung kann
- zur ergänzenden Finanzierung der Kurzzeit- oder Tagespflege
- für hauswirtschaftliche Leistungen
- für Anleitung und Betreuung bei Demenz oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- für Unterstützung bei Formalitäten, Arztbesuche ect.
- für Begleitung bei Aktivitäten im- und außer Haus
genutzt werden.